Dir steht wahrscheinlich MEHR zu.
Alleinerziehend? Schwanger? Chronisch krank? Das Jobcenter MUSS dir einen Mehrbedarf zahlen. Aber viele wissen es nicht - und das Jobcenter sagt es dir nicht von selbst.
Bis zu 337,80€ pro Monat stehen dir möglicherweise zu!
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Mehrbedarf-Rechner
Berechne deinen Anspruch in 2 Minuten

Interaktiver Rechner: Dieser Rechner zeigt dir, welche Mehrbedarfe dir zustehen und wie viel Geld du möglicherweise zusätzlich bekommen kannst.
Dein Regelsatz:
[Stufe 1: 563€ ▼]
Trifft auf dich zu? (Mehrfachauswahl möglich):
  • ☐ Alleinerziehend (mindestens 1 Kind) → Wenn ja: Wie viele Kinder? [__] Alter der Kinder? [__]
  • ☐ Schwanger (ab 13. Woche)
  • ☐ Behinderung (Merkzeichen G oder aG)
  • ☐ Kostenaufwändige Ernährung (ärztliches Attest)
  • ☐ Warmwasser dezentral (Durchlauferhitzer/Boiler)
Dein Ergebnis
Beispiel: Alleinerziehend, 2 Kinder unter 7
Dein Regelsatz
563,00€
+ Mehrbedarf Alleinerziehend
+202,68€ (36%)
+ Warmwasser-Mehrbedarf
+12,95€ (2,3%)

DEIN ANSPRUCH: 778,63€ pro Monat
😱 Fehlt dir dieser Betrag auf deinem Bescheid? Dann bekommst du wahrscheinlich ZU WENIG!
Alle Mehrbedarfe auf einen Blick (2025/2026)
Das Jobcenter muss dir diese Mehrbedarfe zahlen - wenn du sie beantragst. Hier findest du alle Mehrbedarfe im Überblick.
Mehrbedarf Alleinerziehende
§ 21 Abs. 3 SGB II
Als Alleinerziehende/r steht dir ein Mehrbedarf zu, der sich nach der Anzahl und dem Alter deiner Kinder richtet:
1 Kind unter 7 Jahren
36% = 202,68€
1 Kind über 7 Jahren
12% = 67,56€
2 Kinder unter 16
36% = 202,68€
2 Kinder über 16
24% = 135,12€
3 Kinder
36% = 202,68€
4 Kinder
48% = 270,24€

Maximum: 5+ Kinder: 60% = 337,80€ (Maximum!)
Mehrbedarf Schwangere
§ 21 Abs. 2 SGB II
Wenn du schwanger bist, steht dir ab der 13. Schwangerschaftswoche ein zusätzlicher Mehrbedarf zu.
Dieser Mehrbedarf soll die erhöhten Kosten während der Schwangerschaft abdecken, wie zum Beispiel für spezielle Ernährung oder Umstandskleidung.
Ab 13. Schwangerschaftswoche
17%
= 95,71€
Mehrbedarf Behinderte
§ 21 Abs. 4 SGB II
Menschen mit Behinderung haben oft höhere Lebenshaltungskosten. Deshalb steht dir ein Mehrbedarf zu, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst:
Bei Merkzeichen G oder aG
35% = 197,05€
Wenn du einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G (gehbehindert) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) hast.
Bei Teilhabe am Arbeitsleben
35% = 197,05€
Wenn du an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnimmst, zum Beispiel in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Mehrbedarf Warmwasser
§ 21 Abs. 7 SGB II
Wenn du dein Warmwasser selbst erhitzen musst (zum Beispiel mit einem Durchlauferhitzer oder Boiler), steht dir ein zusätzlicher Mehrbedarf zu:
Stufe 1
2,3% = 12,95€
Stufe 2
2,3% = 11,64€
Stufe 3-6
2,3% des jeweiligen Regelsatzes
Dieser Mehrbedarf wird oft vergessen, obwohl er vielen zusteht!
Mehrbedarf Ernährung
§ 21 Abs. 5 SGB II
Bei bestimmten Erkrankungen, die eine kostenaufwändige Ernährung erfordern, kannst du einen Mehrbedarf beantragen.
Voraussetzung: Du brauchst ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit der speziellen Ernährung bestätigt.
Höhe: Bei ärztlichem Attest, je nach Erkrankung - typisch: 10-20% vom Regelsatz
Beispiele für Erkrankungen:
  • Zöliakie (Glutenunverträglichkeit)
  • Niereninsuffizienz
  • Diabetes mellitus
  • Morbus Crohn
  • HIV/AIDS
  • Krebs
Kindersofortzuschlag
§ 72 SGB II

+25€ pro Kind - Wird oft vergessen!
Zusätzlich zu den Mehrbedarfen gibt es den Kindersofortzuschlag. Dieser beträgt 25€ pro Kind und Monat.
Viele Familien wissen nicht, dass ihnen dieser Zuschlag zusteht, und das Jobcenter weist nicht automatisch darauf hin. Prüfe, ob du ihn bereits erhältst!
So viel Geld verlierst du jeden Monat.
Wenn du deinen Mehrbedarf nicht beantragst, verlierst du jeden Monat bares Geld. Hier siehst du, wie viel das sein kann:
202,68€
Vergessener Mehrbedarf pro Monat
(Beispiel: Alleinerziehend, 2 Kinder)
2.432,16€
× 12 Monate
pro JAHR!
Rückwirkend nachfordern!
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
Die gute Nachricht: Du kannst bis zu 1 Jahr RÜCKWIRKEND nachfordern!
Maximale Nachzahlung in diesem Beispiel:
→ Bis zu 2.432,16€! 💰
Das bedeutet: Selbst wenn du deinen Mehrbedarf bisher nicht beantragt hast, kannst du das Geld für die letzten 12 Monate zurückbekommen.
Hol dir dein Geld!
Jetzt weißt du, wie viel Geld dir möglicherweise zusteht. Der nächste Schritt ist einfach:
01
Bescheid prüfen
Lass deinen aktuellen Bürgergeld-Bescheid überprüfen und finde heraus, ob dir Mehrbedarfe fehlen.
02
Antrag stellen
Stelle einen Antrag auf Mehrbedarf oder einen Überprüfungsantrag, wenn dir Geld fehlt.
03
Geld erhalten
Erhalte deine monatlichen Mehrbedarfe und gegebenenfalls eine Nachzahlung für die letzten 12 Monate.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich den Mehrbedarf beantragen?
Ja, Mehrbedarfe werden nicht automatisch gewährt. Du musst sie beim Jobcenter beantragen.
Kann ich mehrere Mehrbedarfe gleichzeitig bekommen?
Ja, wenn mehrere Gründe auf dich zutreffen (z.B. alleinerziehend und schwanger), kannst du mehrere Mehrbedarfe gleichzeitig erhalten.
Was passiert, wenn das Jobcenter meinen Antrag ablehnt?
Du kannst Widerspruch einlegen. Lass dich dabei unterstützen, um deine Rechte durchzusetzen.
🥊 Hol dir dein Geld!
Bescheid prüfen & Antrag stellen
Verpasse nicht länger Geld, das dir zusteht. Nutze unsere kostenlosen Tools, um deinen Anspruch zu prüfen und durchzusetzen.

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